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Unser Appell

Wer wir sind

 

Wir sind rassismusbetroffene Studierende, Dozierende und Praktizierende der Sozialen Arbeit. Wir wollen strukturelle Missstände, Diskriminierung und Rassismus in der beruflichen Praxis und im Hochschulkontext benennen und diesen entgegenwirken. Als Netzwerk wollen wir zur Verminderung sozialer Ungleichheit beitragen und soziale Gerechtigkeit und Teilhabe fördern. Die Erfahrungen von rassifizierten Personen werden an Hochschulen der Sozialen Arbeit kaum thematisiert. Gleichzeitig sind sowohl wir als Sozialarbeitende, als auch unsere Adressat*innen in den verschiedensten Lebensbereichen immer wieder mit Ungerechtigkeiten in Form von rassistischer Diskriminierung konfrontiert. So erfahren wir in unserem beruflichen Alltag, sei es in der Ausbildung oder in der Praxis der Sozialen Arbeit, regelmässig rassistische Übergriffe. Dies akzeptieren wir nicht länger.

 

Das Netzwerk Rassismuskritische Soziale Arbeit fordert daher eine rassismuskritische, diversitätsorientierte und damit intersektionale Lehr- und Lernumgebung an den Höheren Fachschulen (HF) und Fachhochschulen (FH). Dies erfordert Ihre Mitwirkung als Hochschulleitung. Wir erwarten von Ihnen eine vertiefte Auseinandersetzung mit der Thematik Rassismus. Aktuell zeigt sich jedoch, dass viele Hochschulen unsicher und oftmals nicht adäquat reagieren, wenn Rassismus zum Thema gemacht wird. Das Sprechen über Rassismus sowie eine rassismuskritische Reflexion des eigenen Handelns wird im Unterricht kaum oder oft unzureichend fundiert gelehrt. Der Mangel in der Ausbildung führt dazu, dass es kaum Weiterentwicklung in der Rassismussensibilität gibt und auch die Praxis kaum rassismuskritische Impulse erhält.

 

Die Hochschulen und Höheren Fachschulen Sozialer Arbeit sollen anerkennen, dass sie in ihrer aktuellen Lehr- und Lernpraxis Rassismen reproduzieren und diesen daher entgegenwirken müssen. Mit unseren Forderungen haben wir zum Ziel, dass Fachkräfte der Sozialen Arbeit, ob von Rassismus betroffen oder nicht, sich rassismuskritisch positionieren können und rassismusbetroffene Personen beraten und begleiten können. Damit kommen wir dem Anspruch der Sozialen Arbeit als Menschenrechtsprofession einen Schritt näher. Nachfolgend hat das Netzwerk Rassismuskritische Soziale Arbeit Forderungen zur entsprechenden Reflexion und Weiterentwicklung formuliert:

 

Unser Appell:

1.  Rassismuskritische Überprüfung des Curriculums

 

  • Die Hochschulen der Sozialen Arbeit müssen gewährleisten, dass das Thema Rassismus umfassend im Curriculum integriert wird.

 

  • Rassismus muss im Rahmen von Pflichtmodulen im Grundstudium thematisiert werden. Dabei muss race als Strukturkategorie intersektional mitgedacht werden.

 

  • Rassismuskritische Handlungsansätze für die Praxis müssen im Rahmen des Curriculums aufgezeigt werden.

 

  • Die Geschichte der Industrialisierung und des (Post-)Kolonialismus muss gelehrt und in den Kontext der Kolonialgeschichte gesetzt werden.

 

  • Das Verständnis für Intersektionalität muss gefördert werden, damit sich dieser Ansatz auch in der Praxis der Sozialen Arbeit niederschlägt. Anders werden wir den komplexen Situationen unserer Adressat*innen nicht gerecht.

 

  • Das Erkennen und Thematisieren von Rassismus muss gelehrt werden. In Reflexionen soll auch Rassismuserfahrungen wie auch unbeabsichtigtes rassistisches Handeln einbezogen werden.

 

  • Es muss ein rassismuskritischer Sprachleitfaden erarbeitet werden, damit alle Studierenden wie auch die Dozierenden und Mitarbeitenden eine rassismuskritische Sprache einüben können.

 

  • Auf rassistische und diskriminierende Inhalte wie Erzählungen, Illustrationen und Darstellungen soll im Unterricht verzichtet werden. Werden dennoch entsprechende Texte/Abbildungen diskutiert, muss mit einer Content Note oder Triggerwarnung darauf hingewiesen werden und die Inhalte in den geschichtlich-rassistischen Kontext gesetzt sowie mit Quellenangaben versehen werden.

 

  • In Schulunterlagen und Lehrmitteln soll nicht nur die eurozentristische Perspektive dargestellt, sondern geschichtliche Inhalte aus verschiedenen Perspektiven erzählt werden, um eine kritische und differenzierte Auseinandersetzung mit dem Thema zu ermöglichen.

 

  • Die Curricula sollen immer wieder auf rassistische Inhalte überprüft und angepasst werden.

 

2.  Rassismuskritische Haltung von Dozierenden

 

  • Die Höheren Fachschulen und Fachhochschulen der Sozialen Arbeit müssen die Auseinandersetzung zum Thema (Anti-)Rassismus bei den Dozierenden fördern.

 

  • Für die Dozierenden müssen Weiterbildungsangebote geschaffen werden, in denen eine kritische Auseinandersetzung mit dem Thema (Anti-)Rassismus gewährleistet ist.

 

  • Neben den Dozierenden müssen auch die Fachleute der Supervision, der Mentorate und der Praxisausbildung eine Rassismussensibilität mitbringen, um eine entsprechend rassismuskritische Begleitung der Studierenden zu ermöglichen.

 

 

3.  Diversitätsbeauftragte

 

  • Die diversitätsbeauftragten Personen müssen über Fachwissen zum Thema (Anti-)Rassismus und weiteren Diskriminierungsformen verfügen und ein machtkritisches Verständnis vorweisen können.

 

  • Diversitätsbeauftragte Personen müssen entsprechend geschult werden, damit sie rassismuskritisch handeln können. Geschlechtergleichstellungswissen reicht nicht aus.

 

  • Die Kompetenzen der diversitätsbeauftragten Personen müssen gestärkt werden, damit sie aktiv in der Schule mitwirken können. So könnten sie niederschwellig Dozierenden als Ansprechpersonen dienen und auch Studierenden zur Seite stehen.

 

  • Ideal wäre es, wenn mindestens eine Person, die selbst betroffen ist, beauftragt würde, um so der notwendigen diverseren Repräsentation gerecht zu werden.

 

 

4.  Zugang zu Höheren Fachschulen und Fachhochschulen Sozialer Arbeit

 

  • Die Zugangspolitik der HF/FH Sozialer Arbeit ist derzeit diskriminierend und mit grossen Hürden verbunden. Deshalb fordern wir, dass der Zugang für Menschen, die im sekundären Bildungsbereich keinen anerkannten Abschluss in der Schweiz haben, vereinfacht wird.

 

  • Im Sinne eines Abbaus von Barrieren lohnt es sich über einen angemessenen Nachteilsausgleich nachzudenken.

 

  • Situationsgebundene Erlasse von Studiengebühren sind notwendig.

 

  • Die Anerkennung und Anrechnung von getätigten Aus- und Weiterbildungen im Ausland erachten wir als wichtig.

 

 

5.  Rassismuskritische Positionierung

 

  • Die HF/FH der Sozialen Arbeit müssen sich rassismuskritisch positionieren. Dies bedingt die eigenen Strukturen entsprechend zu überdenken und fortan rassismuskritische Ansätze zu verankern.

 

  • Institutioneller Rassismus muss in den Strukturen der HF/FH und der Praxis kritisch beleuchtet werden. So müssen beispielsweise die Zugänge, die Vertretung und Repräsentation in der Sozialen Arbeit, wie auch die Geschichte der Sozialen Arbeit kritisch hinterfragt werden.

 

  • Es müssen geeignete Tools entwickelt werden, um der rassistischen Diskriminierung im institutionellen Kontext entgegenzuwirken.

 

  • Die HF/FH müssen sich zu aktuellen sozialpolitischen Ereignissen rassismuskritisch positionieren und solche in den Vorlesungen thematisieren.

 

  • Rassismusbetroffene Dozierende müssen beim Einstellungsverfahren berücksichtigt und in Schlüsselpositionen an der Hochschule vertreten sein.

 

  • Die Diversity Politik gilt es kritisch zu hinterfragen und zu optimieren, um Scheindiversität zu vermeiden. Dabei muss eine intersektionale Perspektive eingenommen werden.

 

  • Die Diversity Politik an Hochschulen muss neben Dozierenden, Studierenden, Lehr- und Lernmitteln auch  Werbekampagnen berücksichtigen.

 

  • Die psychologischen und soziokulturellen Auswirkungen von Rassismuserfahrungen der Betroffenen müssen aufgezeigt und dazu geforscht werden, denn die Datenlage in der Schweiz bzgl. der Auswirkungen von Rassismuserfahrungen ist mangelhaft. Ausserdem wäre es begrüssenswert, wenn auch die HF/FH für Soziale Arbeit daran weiterforschen.

 

 

6.  Anlaufstellen

 

  • Die adressierten Schulen Sozialer Arbeit müssen gewährleisten, dass Anlaufstellen für rassismusbetroffene Personen zur Verfügung gestellt werden.

 

  • Rassimusbetroffene Personen müssen die Möglichkeit haben, diskriminierende Vorfälle bei einer unabhängigen Beschwerdestelle zu melden.

 

  • Die Beschwerdestelle muss einheitliche Abläufe bei diskriminierenden Vorfällen vorweisen und umsetzen.

 

  • Rassismusvorfälle müssen langfristig dokumentiert werden.

 

  • Rassismusbetroffene Personen müssen die Möglichkeit haben, eine psychologische Beratungsstelle aufzusuchen.

 

  • Die psychologischen Beratungsstellen müssen rassismuskritischen Ansätzen unterliegen, damit eine kontextgerechte Beratung gewährleistet werden kann.

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